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BPatG, 19.02.2004 - 15 W (pat) 27/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.03.1990 - X ZB 10/88
Beschränkung des Patentanspruchs
Auszug aus BPatG, 19.02.2004 - 15 W (pat) 27/02
Die Merkmale der Ansprüche des Hauptantrags finden sich in den ursprünglichen und erteilten Patentansprüchen 1 bis 4, 9 und 16. Die Merkmale der Patentansprüche der Hilfsanträge I bis VIII sind ursprünglich offenbart in den Patentansprüchen 1 bis 4, 9 und 16 in Verbindung mit Spalte 3, Zeilen 13 bis 16, Spalte 4, Zeilen 41 bis 43 und Spalte 5, Zeilen 23 bis 28 (Offenbarungsschrift) und in der Patentschrift in den Patentansprüchen 1 bis 4, 9 und 16 in Verbindung mit Spalte 3, Zeilen 8 bis 11, Spalte 4, Zeilen 29/30 und Zeilen 63 bis 67. Dabei sind die Temperaturangaben in den Ansprüchen der Hilfsanträge 1, 11 und IV bis VII nicht zu beanstanden, da sie nach der BGH-Entscheidung "Crackkatalysator" (GRUR 1990, 510) aus den angegebenen Fundstellen herleitbar sind. - BGH, 26.09.1996 - X ZB 18/95
"Elektrisches Speicherheizgerät"; Anforderungen an die Begründung einer …
Auszug aus BPatG, 19.02.2004 - 15 W (pat) 27/02
Mit dem Patentanspruch 1 gemäß dem Hauptantrag und den acht Hilfsanträgen fallen alle weiteren Neben- oder Unteransprüche, da über die jeweiligen Anträge nur im ganzen entschieden werden kann (BGH GRUR 1997, 120 bis 122 - elektrisches Speicherheizgerät).